Probezeit

Probezeit

Neu aufgenommene Schülerinnen und Schüler unterliegen einer Probezeit. In dieser wird festgestellt, ob die Schülerin oder der Schüler den Anforderungen der Fachoberschule gewachsen ist. Sie können in dieser Zeit auch selbst erfahren, ob sie die richtige Wahl getroffen haben oder ob ihr Potenzial in anderen Bereichen liegt. Die Entscheidung über das Bestehen der Probezeit ist grundsätzlich eine pädagogische Einzelfallentscheidung, die durch die Klassenkonferenz und die Schulleitung getroffen wird.

Die Probezeit endet in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar, also zum Ende des ersten Schulhalbjahres. Die Kurzfassung der Voraussetzung zum Bestehen der Probezeit finden Sie hier. Auf der folgenden Seite findet man eine Berechnung zur Probezeit. 

Folgende Voraussetzungen gelten für das Vorrücken in die 12. Jahrgangsstufe: Entscheidung über das Vorrücken in die Jahrgangsstufe 12
Frau Schlau