Sozialpraktische Grundbildung

Sozialpraktische Grundbildung

  • Sozialpraktische Grundbildung (SoG) ist neben dem Fach Politik und Gesellschaft Profilfach für die sozialwissenschaftliche Ausrichtung des Sozialwissenschaftlichen Gymnasiums (SWG) ab der Jahrgangsstufe 9
  • SoG erweitert die im Fach Politik und Gesellschaft vertiefte politische Bildung um wesentliche soziale Aspekte und verstärkt die Herausbildung sozialer Kompetenzen. 
  • Es trägt über die Inhalte und die praxisnahe Ausrichtung zur Entwicklung eigenverantwortlicher und gemeinschaftsfähiger Persönlichkeiten bei. 
  • Sozialpraktische Grundbildung lebt vom Hereinholen von Wirklichkeit in das Klassenzimmer. 
  • Alle Themen eignen sich, den Interessen der Jugendlichen unter Einbeziehung örtlicher und regionaler Bedingungen wie auch aktueller Entwicklungen Rechnung zu tragen. 
  • Viele Inhalte machen den Kontakt zu Experten, Einrichtungen und Organisationen nötig, deren Erfahrungen in der sozialen Arbeit über Interviews, Befragungen und Erkundungen nutzbar gemacht werden sollen. 
Besonderes Kennzeichen des Faches ist überdies die Verknüpfung mit dem Sozialpraktikum:
  • Es umfasst mindestens 15 Arbeitstage.
  • Sein erfolgreicher Abschluss vor dem Ende der Jahrgangsstufe 11 bildet eine Voraussetzung für das Vorrücken in die Jahrgangsstufe 12 (G9). 
  • Das Sozialpraktikum kann auch in Teilpraktika auf zwei oder drei Jahrgangsstufen verteilt werden, davon mind. 5 Tage als Block.
  • Das Praktikum bzw. die Teilpraktika werden im Unterricht vorbereitet und begleitet.
  • In Praktikumsberichten können die eigene Arbeit und die Erfahrungen nachbereitet und reflektiert werden. 
Frau Schlau