Fachreferat

Fachreferat

Nach § 44 Abs. 1 Satz 2 der Schulordnung für die Fachoberschulen und Berufsoberschulen in Bayern (FOBOSO) zählt zu den Leistungsnachweisen in der Jahrgangsstufe 12 zusätzlich ein Fachreferat.


Die Schülerinnen und Schüler halten dieses Fachreferat in einem einbringungsfähigen Pflicht- oder Wahlpflichtfach. Das Pflichtfach Sport sowie das Wahlpflichtfach Kunst sind nicht einbringungsfähig, d.h. das Fachreferat kann in diesen Fächern nicht gehalten werden.

Weitere Rahmenbedingungen finden Sie hier: Hinweise zum Fachreferat

Frau Schlau