Gymnasium: Anmeldung

Gymnasium: Anmeldung

Es freut uns riesig, dass du dich für das Irmengard interessierst und wir dich bald kennenlernen dürfen. Hier steht alles, was für deine Anmeldung an unserer Schule wichtig ist. Bei Fragen steht dir und deinen Eltern unsere Beratungslehrerin Frau Gerstner gerne zur Verfügung. Sie ist über unser Sekretariat oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen.


Voranmeldung ab jetzt möglich, spätestens bis 2. Mai 2024

offizielle Einschreibung für die 5. Klasse (Schuljahr 2024/25): 6. - 8. Mai und 10. Mai 2024


Auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie alle notwenigen Informationen zum bayerischen Gymnasium und zum Übertritt ans Gymnasium



Wichtige Informationen zur Anmeldung: 
1. Anmeldung für die 5. Klasse
Wenn Sie und Ihre Tochter sich für unsere Schule entschieden haben, melden Sie sie bitte vor dem offiziellen Einschreibezeitraum vom 6. bis 8. und 10. Mai 2024 bei uns an. Gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
  • Füllen Sie das digitale Anmeldeformular unter SchulantragOnline aus (bis spätestens 2. Mai 2024)
  • Sie bekommen von uns bis spätestens 6. Mai eine Rückmeldung
  • Lassen Sie uns alle relevanten Dokumente zukommen und zwar spätestens bis zum 10. Mai 2024 (siehe Checkliste)
  • Sie erhalten im Anschluss weitere Dokumente von uns

2. Schulanmeldung 

Bitte melden Sie Ihre Tochter vorab online über SchulantragOnline an und drucken die Unterlagen aus. Zusätzlich zu den ausgedruckten Anmeldeunterlagen aus 'SchulantragOnline' benötigen wir gegebenenfalls noch weitere Unterlagen (siehe unten). Bitte ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und zur Anmeldung mitbringen (Raum 120, 1. Stock), in den Briefkasten werfen oder an uns schicken.
(Falls Sie keine Möglichkeit haben, die Dokumente auszudrucken, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.)
 

3. Checkliste zur Schulanmeldung
  • Schulanmeldung
  • das Formular zum SEPA-Einzug
  • das Formular mit Zusatzinformationen
  • die Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten 
  • den Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz (nähere Informationen: Informationsschreiben des Kultusministeriums)
  • das Original-Übertrittszeugnis der Grundschule bzw. das zuletzt erhaltene Zeugnis (für die Anmeldung 6. - 13. Jahrgangsstufe)
  • die Geburtsurkunde in Kopie
gegebenenfalls weitere Unterlagen:
  • den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs (in SchulantragOnline enthalten; ein Passbild wird nur für die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen benötigt) 
    Hinweis: Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen nimmt nur noch Anträge entgegen, deren Daten vorher online erfasst wurden (Information des Landratsamtes zur Kostenfreiheit) Sie können die doppelte Dateneingabe vermeiden, indem Sie die Anmeldung über SchulantragOnline vornehmen.
  • die Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule (in SchulantragOnline enthalten)
  • Ggf. Sorgerechtsbeschluss mit Einverständniserklärung des getrenntlebenden Erziehungsberechtigten 
  • Ggf. Erklärung zur Sorgeberechtigung bei getrenntlebenden Eltern
  • Ggf. Antrag zur Aufnahme für die „Partnerschule des Wintersports“ (inkl. Informationsschreiben)
Falls Sie noch Fragen haben oder einen persönlichen Termin wünschen, setzen Sie sich bitte mit unserem Sekretariat (08821 940303-6000) in Verbindung. 
 

4. Informationen zum Probeunterricht (Aufnahme in die 5. Klasse)

Schülerinnen, die den Notenschnitt für den Übertritt an das Gymnasium nicht erreicht haben, melden sich bei der Einschreibung für den Probeunterricht an. 

Termine für den Probeunterricht 2024: 
Dienstag, 14. Mai von 8:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr
Mittwoch, 15. Mai von 8:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr
Donnerstag, 16. Mai von 8:00 Uhr bis ca. 11:00 Uhr

Zum Probeunterricht mitzubringen sind:

  • Schreibzeug, leeres Heft als Unterlage (das Schreibpapier stellt die Schule)
  • Pausenbrot / Getränke

Informationen und Aufgaben vergangener Jahre finden sie hier

 

Hinweis: Masernimpfpflicht

Seit dem 1. März 2020 muss die Masernschutzimpfung nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie dazu das Informationsschreiben des Kultusministeriums. Wir gehen davon aus, dass der Masernschutz Ihres Kindes im Rahmen des Besuchs der Grundschule bereits geprüft und in den Schülerakt aufgenommen wurde. Nur wenn bisher noch kein Masernschutz nachgewiesen worden ist, bereiten Sie im Online-Anmeldemodul das ,Formular über einen ausreichenden Masernschutz' vor und legen es zunächst mit einer Kopie des Impfausweises vor.

Frau Schlau