Allgemeine Informationen

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Die fachpraktische Ausbildung an der St.-Irmengard-Fachoberschule

Die Ausbildung an der Beruflichen Oberschule sieht einen starken Bezug zur beruflichen Praxis vor. Praktische Erfahrungen werden an der Fachoberschule im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung in der 11. Jahrgangsstufe erworben.

Aufgaben und Ziele der fachpraktischen Ausbildung

  • Konkrete Vorstellungen, praktische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.
  • Eine Orientierungshilfe für die Berufsfindung zu bieten.
  • Erste Begegnung mit der Arbeitswelt zu ermöglichen.


Allgemeines

  • Die Schüler dürfen ihren Praktikumsbetrieb frei wählen, ohne Zwangszuteilung durch die Schule.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten frühzeitig im Rahmen einer Informationsveranstaltung vor Eintritt in die 11. Jahrgangsstufe eine Liste mit möglichen Praktikumsstellen, bewerben sich dann selbständig und geben die unterschriebene Praktikumsvereinbarung im Sekretariat ab.
  • Geplante Verträge mit Unternehmen und Einrichtungen, die noch nicht auf der Liste der Schule stehen, müssen zunächst mit einer FpA Lehrkraft besprochen und von dieser genehmigt werden.
  • Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in beiden Ausbildungsrichtungen im halbwöchigen Wechsel mit dem Schulunterricht.
  • Wir stehen stets im engen Austausch mit den Betrieben und stellen eine engagierte und transparente Schülerbetreuung bereit.
  • Die Schülerinnen und Schüler dürfen keine Vergütung verlangen oder erhalten.
  • Für Schäden, die durch die Schülerinnen oder Schüler im Rahmen des Praktikums eventuell verursacht werden, hat die Schule eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen (gilt nicht für vorsätzliche Schäden).


Aufgabe des Praktikanten

  • Wichtige Verhaltensgrundlagen für unsere Schülerinnen und Schüler im Praktikum werden in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO §§ 21 und 22) festgelegt.
  • Unsere Schülerinnen und Schüler zum absoluten Stillschweigen über alle vertraulichen Daten und Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung in außerschulischen Einrichtungen zur Kenntnis gelangen, verpflichtet. 
  • Die Schülerinnen und Schüler führen über ihre Tätigkeit Wochenberichte, in die sie täglich in Kurzform ihre Tätigkeiten, ihre Arbeitszeit und eventuelle Fehltage, sowie die Gesamtwochenstundenzahl, eintragen.
  • Die Praktikumsstellen werden gebeten, durch ihre Unterschrift die inhaltliche Richtigkeit der Wochenberichte, sowie Anwesenheit und ggf. Fehlzeiten zu bestätigen.
  • Die Wochenberichte werden montags bei der FpA Lehrkraft abgegeben und von dieser korrigiert.
  • Im Krankheitsfall sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, unverzüglich den Betrieb, und die Schule zu benachrichtigen. Ab dem ersten Fehltag ist dem Betrieb bzw. der Schule ein ärztliches Attest vorzulegen.


Die Arbeitszeit im Praktikum

  • Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in beiden Ausbildungsrichtungen im halbwöchigen Wechsel mit dem Schulunterricht.
  • Die Schülerinnen und Schüler besuchen von montags bis Mittwoch mittags den Unterricht und wechseln mittwochs dann nachmittags in ihre Praktikumsbetriebe. Dieses Konzept ermöglicht es, dass sowohl schulische Kenntnisse als auch
  • praktische Erfahrungen durchgehend gelebt und gefestigt werden.
  • Pro Halbjahr werden 18 Wochen lang zwischen 17 und 18 Arbeitsstunden wöchentlich abgeleistet.
  • Die Schülerinnen und Schüler wechseln zum Schulhalbjahr die Praktikumsstelle
  • Schulfreie Tage und Ferien sind ebenfalls ausbildungsfrei im Praktikum.


Berichte

  • Die Schülerinnen und Schüler schreiben im Schuljahr insgesamt zwei größere Berichte.
  • Über Form und Inhalt werden die Schülerinnen und Schüler von Seiten der FpA Lehrkraft rechtzeitig am Schuljahresanfang informiert.
  • Die Berichte werden den Mitschülerinnen und Mitschüler mit einer Präsentation vorgestellt.


Weitere Informationen

Frau Schlau