Teilbereiche

Teilbereiche

Der Ausbildungsplan der Fachoberschule sieht für die Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe eine fachpraktische Ausbildung von insgesamt einem halben Schuljahr vor. Zur fachpraktischen Ausbildung zählen alle Tätigkeiten während der Praktikumsphase in einer außerschulischen Einrichtung oder Schulwerkstätte.
 
Die fachpraktische Ausbildung gliedert sich in die Bereiche
1. Fachpraktische Anleitung (fpAn) an der Schule
Der Unterricht in der fachpraktischen Anleitung erfolgt in einer Doppelstunde im zweiwöchentlichen Wechsel. Es werden bisherige Erfahrung ausgetauscht und besprochen. Außerdem können Experten als Referenten eingeladen werden. Die Bewertung der Berichte und der Ausbildungsnachweise fließt ebenso in die Note ein wie Präsentationen, Referate oder andere Leistungsnachweise.

2. Fachpraktische Vertiefung (fpV) an der Schule
Der Unterricht in der fachpraktischen Vertiefung erfolgt in einer Doppelstunde im zweiwöchentlichen Wechsel. Die fachpraktische Vertiefung ergänzt die im Praktikum erworbenen praxisrelevanten Kompetenzen spezifisch je nach Ausbildungsrichtung. In Wirtschaft und Verwaltung werden Inhalte der Wirtschaftsinformatik vermittelt, in Sozialwesen wird Kunst im Kontext sozialer Arbeit unterrichtet.

3. Fachpraktische Tätigkeiten (fpT) in einem außerschulischen Betrieb
Die fachpraktische Tätigkeit kann in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung in unterschiedlichen Branchen absolviert werden. Möglich sind Betriebe, Institutionen, Verwaltungen, Behörden, Einrichtungen etc. in allen Bereichen der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und der Rechtspflege.

Die fachpraktische Tätigkeit kann in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen in folgenden Bereichen absolviert werden:

  • Soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im erzieherischen Bereich
  • im heilpädagogischen Bereich im Rahmen der Altenbetreuung und
  • im pflegerischen Bereich

Die Schülerinnen und Schüler wechseln zum Halbjahr die Praktikumsstelle.
Frau Schlau