Miriam Albrecht
Kollegium
Wir sind für euch da und begleiten euch durch die Schulzeit. Unsere Sprechstundenzeiten können im Elternportal eingesehen werden.
Schulleitung
Wir haben immer ein offenes Ohr für unsere Schulgemeinschaft und stehen Euch und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
StD. i.K. Michael Schuler
Schulleiter
StRin i. K. Michaela Brunner
stellvertretende (kommissarische) Schulleiterin
StR i. K. Philipp Oberhauser
Mitarbeiter der Schulleitung
Die St.-Irmengard-Realschule
Die sechsjährige bayerische Realschule ist ein echtes Erfolgskonzept. Das gilt insbesondere auch für die Erzbischöfliche St.-Irmengard-Realschule.
In durchschnittlich drei Klassen pro Jahrgangsstufe werden alle vier Fächergruppen, die es an bayerischen Realschulen gibt, angeboten. Dies führt an vielen Stellen zu kleineren Lerngruppen und passt sehr gut zu unserem Anspruch, jedes Mädchen seinen Interessen und Begabungen entsprechend fördern zu können.
Besonders deutlich wird diese Basis unserer Arbeit auch in dem vielfältigen Angebot über den Unterricht im Klassenzimmer hinaus. Die „Irmi-Forscherinnen“ legen einen besonderen Schwerpunkt im Bereich MINT, wo sie fächerübergreifend naturwissenschaftlichen Projekten nachgehen. In den Musikklassen haben die Schülerinnen der 5. und 6. Jahrgangsstufe die Möglichkeit ein Blas- oder Saiteninstrument zu erlernen und im Ensemblespiel zusammenzuarbeiten. Teamarbeit spielt auch in der Minitheatergruppe eine entscheidende Rolle, während der Wintersport eher die individuellen Stärken einzelner Schülerinnen fördert und fordert, wozu wir als Partnerschule des Wintersports einen Beitrag leisten.
Durch die beiden Schwesterschulen unter dem gleichen Dach stehen unseren Schülerinnen über den Kreis der Realschule hinaus viele Möglichkeiten offen, den für sie richtigen Weg zu finden: der Übertritt an das Gymnasium nach der 10. Klasse oder die weitere Verzahnung von Theorie und Praxis an der Fachoberschule mit dem Ziel des Fachabiturs.
Bei uns führen zwar nicht alle Wege nach Rom, aber sehr viele interessante und individuelle Wege zum Abschluss, der wirklich passt.
Beratungsangebot
Beratungsangebot an unserer Schule für Schülerinnen, Schüler und Eltern
Wir helfen gerne und vertraulich zum Beispiel bei:
- allgemeinen Hindernissen und Fragen im schulischen Bereich wie
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- Lern- und Leistungsschwierigkeiten
- Konzentrationsproblemen
- Lese-Rechtschreibstörungen
- Fragen nach der individuellen Schullaufbahn, wie zur Sprachen- und Zweigwahl
- Fragen zum Schulwechsel
- Möglichkeiten zur Studien- und Berufswahl
- persönlichen Problemen und schulischen Konflikten wie
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- Verhaltensschwierigkeiten
- Problemen in der Klasse
- persönlichen (familiären) Krisen, schwierigen privaten Situationen
Wir sind auch der richtige Ansprechpartner, um Lösungen zu finden, die den individuellen Bildungsweg bei uns oder an einer anderen Einrichtung erleichtern.
Unser Team:
Raphaela Gerstner
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Beratungslehrerin
Daniela Ott
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Schulpsychologin
Kathrin Rotter
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Psychologin
Kontaktaufnahme:
Wir sind, neben dem Weg über Mail, über die Schulsekretariate oder das Elternportal zu erreichen, haben aber auch offene Sprechstunden, an denen wir jeden willkommen heißen, der Fragen an uns hat!
Grundsätze der Beratung:
Die Schulberatung und die schulpsychologische Begleitung ist für die Ratsuchenden freiwillig, vertraulich und kostenfrei. Der Ratsuchende kann selbst bestimmen, welche schulische Beratungslehrkraft oder welchen Schulpsychologen er in Anspruch nehmen will, ob er eine begonnene Beratung fortsetzt oder abbricht. Die beratende Lehrkraft ist zur Verschwiegenheit verpflichtet über die ihr aus der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten.
Nützliche Links:
- Staatliche Schulberatungsstelle: https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/schulberatung/oberbayern-west.html
- https://www.mein-bildungsweg.de/
- Übersicht über Hilfsangebote
Prävention sexualisierter Gewalt
Als pädagogische Einrichtung in katholischer Trägerschaft wollen und müssen wir gewährleisten, dass unsere Schule ein sicherer Ort ist, an dem Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und Missbrauch keinen Platz haben.
Das Leitmotiv der Präventionsarbeit der Erzdiözese München und Freising lautet: „Miteinander achtsam leben“. Das bedeutet, dass durch eine Kultur des gegenseitigen Respekts und der Wertschätzung die Einhaltung von gebotener Nähe und Distanz zwischen Erziehenden und Jugendlichen nachhaltig gefördert werden soll. Es ist uns darüber hinaus wichtig, dass wir unsere Schülerinnen in den Bereichen Selbstbehauptung und Selbstwirksamkeit stärken, damit sie auch im außerschulischen Umfeld keine Opfer von sexualisierter Gewalt werden.
Das Präventionskonzept der St.-Irmengard-Schulen
Fachabitur
- 15. April - 3. Mai 2024: Mündliche Gruppenprüfung Englisch
- 10. Mai 2024: Deutsch
- 13. Mai 2024: Mathematik
- 15. Mai 2024: BWR und Pädagogik/Psychologie
- 17. Mai 2024: Englisch
Wann ist die Fachabiturprüfung bestanden?
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Höchstens zwei Prüfungs- und höchstens zwei Gesamtergebnisse dürfen unter 4 Punkten sein. 0 Punkte zählen dabei doppelt, wie zweimal 1-3 Punkte.
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Das Prüfungsergebnis setzt sich aus schriftlicher und ggf. mündlicher Prüfung zusammen (Verhältnis 2:1). In Englisch ist die mündliche (Gruppen-)Prüfung Pflicht, in zwei weiteren Prüfungsfächern kann eine mündliche Prüfung beantragt werden.
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Das Gesamtergebnis für jedes Fach wird als ganzzahliger Mittelwert aus den eingebrachten Halbjahresergebnissen und (in Prüfungsfächern) dem verdreifachten Prüfungsergebnis gebildet.
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Bestanden ist die Fachabiturprüfung, wenn alle Gesamtergebnisse mindestens "ausreichend" sind (4 Punkte oder mehr).
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Ist ein Gesamtergebnis unter 4 Punkten, dann müssen im Abschlussergebnis mindestens 200 Punkte erreicht werden.
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Sind zwei Gesamtergebnisse unter 4 Punkten, müssen es mindestens 240 sein. 0 Punkte zählen wie zweimal 1-3 Punkte.
Wie geht es weiter, wenn ich auch die FOS 13 besuchen will?
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In die 13 Jahrgangsstufe (an der St.-Irmengard-Fachoberschule derzeit nicht möglich) kann vorrücken, wer die Fachhochschulreife mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser erworben hat.
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Der Unterricht in der 2. Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife läuft nach der Fachabiturprüfung normal weiter.
Probezeit
Die Probezeit endet in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar, also zum Ende des ersten Schulhalbjahres. Die Kurzfassung der Voraussetzung zum Bestehen der Probezeit finden Sie hier. Auf der folgenden Seite findet man eine Berechnung zur Probezeit.
FOS: Anmeldung
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Schule. Hier finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung. Bei Fragen steht unsere Beratungslehrerin Frau Gerstner gerne zur Verfügung. Sie ist über unser Sekretariat oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen.
Aufnahme in die 11. Jahrgangsstufe
Aufnahmeverfahren für Schülerinnen und Schüler von Realschulen und Gymnasien:
- Ein Notendurchschnitt von 3,5 oder besser in den Fächern Deutsch, Englisch (oder Ersatzfremdsprache) und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss einer Realschule.
- Der erfolgreiche Besuch des Vorkurses der Berufsoberschule oder der Vorklasse der Fachoberschule.
- Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums (ohne Mindestschnitt)
Aufnahmeverfahren für Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Wirtschaftsschule:
Absolventinnen und Absolventen von Mittel- und Wirtschaftsschule mit einem Schnitt von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch können sich direkt anmelden. Von Schülerinnen und Schülern, die diesen Schnitt nicht erreicht haben, erwarten wir ein einseitiges Motivationsschreiben, das dann in einem persönlichen Vorstellungsgespräch als Ausgangspunkt für eine Aufnahmeentscheidung dient.
Grundsätzlich gilt:
- Alle Schülerinnen und Schüler, die von der Mittel- oder Wirtschaftsschule kommen, sollten zunächst die Vorklasse besuchen.
- Ein direkter Übertritt in die FOS ist nur bei guten bis sehr guten Leistungen sinnvoll.
- Daher unser Aufnahmeverfahren, das nur für Schülerinnen und Schüler von Mittel- und Wirtschaftsschule gilt.
Weitere Informationen finden sich hier: FOS-Information zum Übertritt
Hier geht es zur Anmeldung.
Teilbereiche
Die fachpraktische Ausbildung gliedert sich in die Bereiche
2. Fachpraktische Vertiefung (fpV) an der Schule
3. Fachpraktische Tätigkeiten (fpT) in einem außerschulischen Betrieb
Die fachpraktische Tätigkeit kann in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung in unterschiedlichen Branchen absolviert werden. Möglich sind Betriebe, Institutionen, Verwaltungen, Behörden, Einrichtungen etc. in allen Bereichen der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und der Rechtspflege.
Die fachpraktische Tätigkeit kann in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen in folgenden Bereichen absolviert werden:
- Soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im erzieherischen Bereich
- im heilpädagogischen Bereich im Rahmen der Altenbetreuung und
- im pflegerischen Bereich
Die Schülerinnen und Schüler wechseln zum Halbjahr die Praktikumsstelle.
Allgemeine Informationen
Die fachpraktische Ausbildung an der St.-Irmengard-Fachoberschule
Die Ausbildung an der Beruflichen Oberschule sieht einen starken Bezug zur beruflichen Praxis vor. Praktische Erfahrungen werden an der Fachoberschule im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung in der 11. Jahrgangsstufe erworben.
Aufgaben und Ziele der fachpraktischen Ausbildung
- Konkrete Vorstellungen, praktische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.
- Eine Orientierungshilfe für die Berufsfindung zu bieten.
- Erste Begegnung mit der Arbeitswelt zu ermöglichen.
Allgemeines
- Die Schüler dürfen ihren Praktikumsbetrieb frei wählen, ohne Zwangszuteilung durch die Schule.
- Die Schülerinnen und Schüler erhalten frühzeitig im Rahmen einer Informationsveranstaltung vor Eintritt in die 11. Jahrgangsstufe eine Liste mit möglichen Praktikumsstellen, bewerben sich dann selbständig und geben die unterschriebene Praktikumsvereinbarung im Sekretariat ab.
- Geplante Verträge mit Unternehmen und Einrichtungen, die noch nicht auf der Liste der Schule stehen, müssen zunächst mit einer FpA Lehrkraft besprochen und von dieser genehmigt werden.
- Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in beiden Ausbildungsrichtungen im halbwöchigen Wechsel mit dem Schulunterricht.
- Wir stehen stets im engen Austausch mit den Betrieben und stellen eine engagierte und transparente Schülerbetreuung bereit.
- Die Schülerinnen und Schüler dürfen keine Vergütung verlangen oder erhalten.
- Für Schäden, die durch die Schülerinnen oder Schüler im Rahmen des Praktikums eventuell verursacht werden, hat die Schule eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen (gilt nicht für vorsätzliche Schäden).
Aufgabe des Praktikanten
- Wichtige Verhaltensgrundlagen für unsere Schülerinnen und Schüler im Praktikum werden in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO §§ 21 und 22) festgelegt.
- Unsere Schülerinnen und Schüler zum absoluten Stillschweigen über alle vertraulichen Daten und Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung in außerschulischen Einrichtungen zur Kenntnis gelangen, verpflichtet.
- Die Schülerinnen und Schüler führen über ihre Tätigkeit Wochenberichte, in die sie täglich in Kurzform ihre Tätigkeiten, ihre Arbeitszeit und eventuelle Fehltage, sowie die Gesamtwochenstundenzahl, eintragen.
- Die Praktikumsstellen werden gebeten, durch ihre Unterschrift die inhaltliche Richtigkeit der Wochenberichte, sowie Anwesenheit und ggf. Fehlzeiten zu bestätigen.
- Die Wochenberichte werden montags bei der FpA Lehrkraft abgegeben und von dieser korrigiert.
- Im Krankheitsfall sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, unverzüglich den Betrieb, und die Schule zu benachrichtigen. Ab dem ersten Fehltag ist dem Betrieb bzw. der Schule ein ärztliches Attest vorzulegen.
Die Arbeitszeit im Praktikum
- Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in beiden Ausbildungsrichtungen im halbwöchigen Wechsel mit dem Schulunterricht.
- Die Schülerinnen und Schüler besuchen von montags bis Mittwoch mittags den Unterricht und wechseln mittwochs dann nachmittags in ihre Praktikumsbetriebe. Dieses Konzept ermöglicht es, dass sowohl schulische Kenntnisse als auch
- praktische Erfahrungen durchgehend gelebt und gefestigt werden.
- Pro Halbjahr werden 18 Wochen lang zwischen 17 und 18 Arbeitsstunden wöchentlich abgeleistet.
- Die Schülerinnen und Schüler wechseln zum Schulhalbjahr die Praktikumsstelle
- Schulfreie Tage und Ferien sind ebenfalls ausbildungsfrei im Praktikum.
Berichte
- Die Schülerinnen und Schüler schreiben im Schuljahr insgesamt zwei größere Berichte.
- Über Form und Inhalt werden die Schülerinnen und Schüler von Seiten der FpA Lehrkraft rechtzeitig am Schuljahresanfang informiert.
- Die Berichte werden den Mitschülerinnen und Mitschüler mit einer Präsentation vorgestellt.
Weitere Informationen
- Hinweise für Prakikumsstellen: Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen, Gesundheitswesen
- Hier können wichtige Unterlagen zum Praktikum heruntergeladen werden: Downloads
- Berufliche Schule in Bayern: Die fachpraktischen Ausbildung an der Fachoberschule.